Stand der Umverteilung von Flüchtlingen auf die Mitgliedsländer der EU bis April 2018
Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen Flüchtlinge, die eindeutig internationalen Schutz benötigen nach einem verbindlichen Verteilungsschlüssel in die Mitgliedsländer der Europäischen Union umgesiedelt werden.
Eindeutig schutzbedürftig sind Flüchtlinge aus Ländern, bei denen die durchschnittliche Anerkennungsquote in der EU mindestens 75% beträgt. Dies betraf Antragsteller aus den Staaten Syrien, Irak und Eritrea.
Der Verteilungsschlüssel gewichtet zu 40% die Bevölkerungszahl des Landes, zu 40% das BIP des Landes, zu 10% die durchschnittliche Anzahl der bisherigen Asylanträge des Landes und zu 10% die Arbeitslosenquote des Landes.
Mitgliedsländer der EU, die sich nicht am Umsiedlungsbeschluss beteiligen, können von einer "vorübergehenden Solidaritätsklausel" Gebrauch machen, insofern sie fundierte Gründe für ihre Verweigerung vorlegen. Gleichzeitig müssen sie als Kompensation einen finanziellen Beirag i.H.v 0,002 % des BIP an den EU-Haushalt leisten.