Im Jahr 2023 besaßen in der Europäischen Union (EU-27) rund 484.160 Drittstaatsangehörige kein Aufenthaltsrecht und wurden zur Ausreise aufgefordert und sind von Abschiebung bedroht. Die Statistik zeigt die Anzahl der von EU-Mitgliedstaaten zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) im Zeitraum von 2008 bis 2023.
Was sind Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts der Europäischen Union sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind. Die Daten umfassen nicht Drittstaatsangehörige, die von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt werden sollen (sogenanntes "Dublin-Verfahren"). Jede Person wird im Referenzzeitraum nur ein Mal gezählt.
Europäische Union: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2023
Merkmal
Anzahl der Personen
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Großbritannien hat die Europäische Union (EU) zum 31. Januar 2020 verlassen (Brexit).
Die Angaben beziehen sich für alle Jahre auf die heutigen Mitgliedstaaten der EU bzw. der Euro-Zone. Auch die Daten von Ländern, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht Mitglied waren, gehen in die Gesamtwerte der entsprechenden Jahre ein.
Gleichzeitig tritt mit dem Brexit erstmals in der Geschichte der Europäischen Union (EU) der umgekehrte Fall ein, dass die Daten eines Landes, das zu einem früheren Zeitpunkt Mitglied der EU war, aus den Gesamtwerten der entsprechenden Jahre exkludiert werden.
¹ Die europäische Statistikbehörde Eurostat rundet die Antragszahlen
der nationalen Behörden aus Gründen des Datenschutzes in Fünferschritten auf bzw. ab.
Drittstaatsangehörige, die aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung kein Aufenthaltsrecht in einem EU-Mitgliedsland besitzen, bekommen mitgeteilt, dass sie das Aufenthaltsland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen müssen.
Die statistischen Kriterien wurden in der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Juli 2007 für die EU-Mitgliedstaaten festgelegt.
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Eurostat. (7. Mai, 2024). Europäische Union: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2023 [Graph]. In Statista. Zugriff am 09. November 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/690889/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-der-eu/
Eurostat. "Europäische Union: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2023." Chart. 7. Mai, 2024. Statista. Zugegriffen am 09. November 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/690889/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-der-eu/
Eurostat. (2024). Europäische Union: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2023. Statista. Statista GmbH. Zugriff: 09. November 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/690889/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-der-eu/
Eurostat. "Europäische Union: Anzahl¹ Der Zur Ausreise Aufgeforderten Nicht-eu-ausländer (Drittstaatsangehörige) Von 2008 Bis 2023." Statista, Statista GmbH, 7. Mai 2024, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/690889/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-der-eu/
Eurostat, Europäische Union: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2023 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/690889/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-der-eu/ (letzter Besuch 09. November 2024)
Europäische Union: Anzahl¹ der zur Ausreise aufgeforderten Nicht-EU-Ausländer (Drittstaatsangehörige) von 2008 bis 2023 [Graph], Eurostat, 7. Mai, 2024. [Online]. Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/690889/umfrage/anzahl-der-zur-ausreise-aufgeforderten-drittstaatsangehoerigen-in-der-eu/