Bedeutendste erneuerbare Energiequellen zur Stromerzeugung sind Wind, Biomasse und Sonne. Biomasseanlagenbetreiber beispielsweise werden laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit durchschnittlich 19,6 Cent pro ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde vergütet. Die Kosten, die bei der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, werden mit Hilfe der sogenannten EEG-Umlage auf die Stromverbraucher verteilt. Nachdem im Jahr 2016 der bisherige Höchstwert von 6,88 Cent pro Kilowattstunde erreicht wurde und anschließend die EEG-Umlage als Teil des Strompreises für Haushaltskunden sank, nahm sie im Jahr 2020 auf 6,76 Cent pro Kilowattstunde Strom wieder leicht zu.
Anfang 2013 trat die Offshore-Netzumlage (bis einschließlich 2018 "Offshore-Haftungsumlage") als neuer Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher hinzu. Für Haushaltskunden bedeutete das im Jahr 2020 einen Aufschlag von 0,42 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom. Die Offshore-Netzumlage wurde in den Jahren 2015 bis 2018 vorerst auf knapp null Cent gesenkt. Mit der Offshore-Netzumlage übernehmen die Verbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das inländische Übertragungsnetz oder durch Netzunterbrechungen entstehen können.
Im August 2011 wurde das Atomgesetz in Deutschland dahingehend geändert, dass die verbleibenden Kernkraftwerke hierzulande bis Ende 2022 außer Betrieb gehen sollen. Ebenso ist der Kohleausstieg geplant. Bis zum Jahr 2038 soll die Leistung der Braun- und Steinkohlewerke in Deutschland kontinuierlich reduziert werden, sodass im Jahr 2038 alle Kohlekraftwerke stillgelegt sind.