Die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag hat sich über die Jahrzehnte stark verändert. Wie die Statista-Animation eindrücklich zeigt, existierte in den ersten drei Jahrzehnten ein sogenanntes Dreiparteiensystem – da fast nur CDU/CSU, SPD und FDP im Bundestag vertreten waren. Eine Ausnahme stellt das Jahr 1949 dar: In diesem Wahljahr wurde die Fünfprozenthürde nicht bundesweit angewandt: Eine Partei konnte dann in den Bundestag einziehen, wenn sie die Hürde in nur einem Bundesland übersprang. Daher waren in diesem Jahr 11 Parteien vertreten.
Das Dreiparteiensystem wurde mit der Gründung der Grünen im Jahr 1980 eingeläutet. Die 5-Prozent-Hürde nahmen sie allerdings erst 1983 mit 5,6 Prozent der Zweitstimmenanteile. Ab 1990 waren schließlich sechs Parteien im Bundestag vertreten: CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und die damalige PDS und heutige Linke. Die AfD trat nach der Bundestagswahl 2017 mit 12,6 Prozent der Stimmen in den 19. Deutschen Bundestag ein, der seitdem sieben Parteien umfasst.
Die Animation macht zudem deutlich, wie stark die Stimmenanteile der Union und der SPD zuletzt zusammengeschmolzen sind. Beobachter interpretieren die abnehmende Bindungskraft der ehemaligen Volksparteien als Ausdruck davon, dass Werte, Lebensstile, vielfältige Weltanschauungen, Diversität und Pluralismus als Leitideen für das Zusammenleben immer wichtiger werden. Dadurch komme es zu einer zunehmenden Ausdifferenzierung politischer Präferenzen. Im Ergebnis erstarken ehemals kleinere Parteien wie die Grünen, die FDP und die AfD.
Ein viel diskutiertes Problem in der jüngsten Vergangenheit ist die stetige Vergrößerung des Bundestags. Eine Folge davon: Die Kosten für das Personal des Deutschen Bundestags haben sich seit dem Jahr 2005 verdoppelt. Nach einer scharfen Kontroverse im Bundestag hat die Ampelkoalition im März 2023 ihre umstrittenen Pläne für eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl mit 399 Ja- bei 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen durch das Parlament gebracht. Mit der Neuregelung wollen die Koalitionsfraktionen die Zahl der Bundestagsmandate künftig verlässlich auf 630 begrenzen. Dazu sehen sie einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor.