Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hinterbliebene ein Anrecht haben, vollständig auf den Facebook-Account von Verstorbenen zuzugreifen. Geklagt hatten die Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen. Sie wollten die Chat-Nachrichten ihrer Tochter lesen, weil sie sich erhofften, dort Hinweise darauf zu finden, ob sie möglicherweise Suizid begangen hatte. Das Urteil ist sicher auch für viele andere Menschen von Relevanz. Denn aktuell ist der digitale Nachlass oft noch ungeklärt wie eine Bitkom-Umfrage zeigt. Demnach wächst zwar das Bewusstsein für das Thema, aber trotzdem haben zwei Drittel der befragten Internetnutzer_innen ihr digitales Erbe nicht geregelt.
Sollten Ihre Gedanken um Suizid kreisen, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Eine Liste von – auch anonymen – Hilfsangeboten finden Sie hier.