Wohngeld - Empfänger nach Miet- und Lastenzuschuss bis 2019
Das Wohngeld gibt es in der Form des Mietzuschusses und in der Form des Lastenzuschusses. Mietzuschuss können z.B. Mieter von Wohnraum, Inhaber von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen sowie Bewohner einer stationären Einrichtung beantragen. Den Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum dagegen können z.B. Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts beantragen.
Im Jahr 2019 betrug die Anzahl der Wohngeldempfänger insgesamt rund 504.000, davon waren etwa 34.560 Empfänger eines Lastenzuschusses.