Wohnkostenanteil am Einkommen armutsgefährdeter Haushalte nach Haushaltstyp bis 2023
Die Wohnkosten umfassen alle monatlichen Kosten, die ein Haushalt zum Wohnen aufwenden muss. Diese werden nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch für Eigentümerinnen und Eigentümer berechnet. Gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts entsprechen die Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter der Summe aus der Bruttowarmmiete, die an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt wird, und den Kosten an Dritte. Bei den Eigentümerinnen und Eigentümern setzen sich die Wohnkosten aus den Energie- und Heizkosten, der Grundsteuer sowie weiteren Nebenkosten (z. B. für den Wasserverbrauch, die Müllabfuhr oder den Schornsteinfeger) zusammen. Auch die Kosten für regelmäßige Wartungen und Instandhaltungen sowie Zinsen für mögliche Hypothekenkredite zählen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern zu den Wohnkosten.
Kinder sind hier vom Statistischen Bundesamt als Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind, definiert.