Für Befürworter:innen gelten Kryptowährungen aufgrund der vermeintlichen Anonymität ihrer Käufer- und Verkäufer:innen und ihrer dezentralen Natur als bessere Alternative zu anderen Finanzinvestitionen wie Aktien oder Sparplänen von Kreditinstituten. Die mangelhafte Regulierung und Anonymität schafft allerdings auch Räume für Cyberkriminalität, beispielsweise eine "risikoärmere" Möglichkeit zur Unterstützung von Terrororganisationen oder sanktionierten Personen oder Institutionen.
In manchen Fällen ist diese Unterstützung alles andere als freiwillig. Laut des diesjährigen Crypto Crime Report der Blockchain-Analyseplattform Chainalysis konnten Kriminelle im vergangenen Jahr rund 1,7 Milliarden US-Dollar durch Hacks von Krypto-Börsen oder -Plattformen erbeuten. Der Großteil entfiel dabei auf Diebstähle im DeFi-Bereich, also auf dezentrale Finanzmärkte, auf denen Nutzer:innen direkt miteinander handeln können. Zu den gängigsten Methoden in diesem Segment gehören Preismanipulation und der Einsatz privater Schlüssel, die durch Schwachstellen in Software abseits der Blockchain oder Leaks in die Hände von Hacker:innen gelangten. Auch bei den wichtigsten Akteuren hinsichtlich des Werts der erbeuteten Kryptowährungen lässt sich eine dominante Partei ausmachen.
Wie unsere Infografik zeigt, gehen Chainalysis-Expert:innen davon aus, dass rund eine Milliarde US-Dollar oder knapp 60 Prozent aller 2023 gestohlenen Werte auf die Aktionen nordkoreanischer Hacker:innen zurückzuführen sind. Im Vorjahr entfielen rund 43 Prozent des Krypto-Hack-Volumens auf den asiatischen Staat, der zu den am stärksten sanktionierten der Welt gehört.
Expert:innen gehen davon aus, dass Cyberkriminalität wie der Diebstahl von Kryptowährungen maßgeblich zur Finanzierung des Atomwaffenprogramms Nordkoreas beiträgt. Dadurch steigt auch die Gefahr einer Wiederaufnahme des Koreakrieges, der nie offiziell beendet worden war: Im September 2022 verabschiedete der Machthaber Kim Jong-Un ein Gesetz, das atomare Präventivschläge ermöglichen soll, ein Jahr später wurde der Bau von Atomwaffen im Grundrecht verankert.