Internetkriminalität tritt in verschiedenen Formen in Erscheinung. Nach einer Definition des Bundeskriminalamtes umfasst Internetkriminalität (im engeren Sinne) alle „Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten“.
Eine dieser Formen von Internetkriminalität ist Phishing. Der Begriff Phishing setzt sich laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aus den Wörtern "Password" und "fishing" zusammen und benennt das Vorgehen, illegal Daten von Internetnutzern über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten zu beschaffen, um damit einen Identitätsdiebstahl zu begehen. Ziel dieser Form der Internetkriminalität sind die vertraulichen Daten des Nutzers, wie z.B. Passwörter, Kreditkartennummern oder Kontodaten, um mit den erhaltenen Daten beispielsweise Kontoplünderungen zu begehen. Im März 2020 belief sich die Anzahl der entdeckten Phishing-Webseiten auf rund 60.300. Optisch fällt es schwer, gefälschte Internetseiten von ihren echten Vorbildern zu unterscheiden. Auch inhaltlich wirken die sogenannten Phishing-Seiten mittlerweile seriös und vertrauenswürdig.
Das gilt auch für sogenannte Phishing-Mails. Hier bittet man beispielsweise um Zusendung von Passwort (PIN) und Transaktionsnummer (TAN), die angeblich für eine Systemumstellung des Kreditinstituts benötigt werden. Auch diese Anfragen wirken täuschend echt, so dass selbst kundige Nutzer die Tricks der Kriminellen nicht immer erkennen. Nach einer Erhebung von Kaspersky Lab entfielen im vierten Quartal 2019 rund 29,7 Prozent aller Phishing-Angriffe auf Banken. Am zweithäufigsten waren globale Internetportalen von solchen Attacken betroffen.
Weitere Informationen finden Sie im Statista DossierPlus "Cybersicherheit", welches einen Überblick über die Bedeutung von Cybersecurity in Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung gibt.