Die Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am meisten Aufsehen erregen, sind in den meisten Fällen großen sozialen Netzwerken und Messengern wie Facebook, WhatsApp oder Instagram zuzuordnen. Die zuständige Behörde wird nach europäischem Hauptsitz der jeweiligen Konzerne bestimmt, für GAMAM sind beispielsweise entsprechend primär luxemburgische und irische Datenschutzbeauftragte verantwortlich, obwohl ein grenzüberschreitender Kooperationsmechanismus zwischen allen potenziell beteiligten Behörden besteht. Wie unsere Grafik zeigt, gehen auch beim deutschen Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit zahlreiche Beschwerden von Nutzer:innen und Verstoßmeldungen ein.
2022 behandelten der Datenschutzbeauftragte des Bundes Dr. Ulrich Kelber und sein Team beispielsweise über 2.000 Beschwerden gemäß der Paragraphen 77 und 80 der DSGVO, die das Beschwerderecht von Betroffenen respektive die Vertretung von Betroffenen durch Dritte regeln. Die Zahlen sind allerdings deutlich rückläufig. 2019 lag der entsprechende Wert noch bei 3.121, was zum Teil auch dadurch erklärt werden kann, dass die DSGVO zum Mai 2018 eingeführt und dementsprechend in den Folgemonaten ein größeres Medienecho erzeugt wurde.
Ähnlich verhält es sich bei den Anbietermeldungen. Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen sind verpflichtet, Meldungen über Datenschutzverstöße beim Bundesbeauftragten einzureichen. Nach eines laut Kelber "überobligatorischen" Meldegeschehens kurz nach Einführung der DSGVO im Jahr 2019 pendelten sich die Zahlen auf rund 10.000 Meldungen von Finanzämtern, Job-Centern und Telekommunikationsanbietern ein.