Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage Polens und Ungarns abgewiesen. In dem Verfahren ging es darum, den EU- Rechtsstaatsmechanismus zu kippen (ausführlich aufgeschrieben haben das z. B. die Kolleg:innen von tagesschau.de). Damit ist es der Europäischen Kommission nun möglich, Mitgliedsstaaten für den Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze zu sanktionieren. Beispielsweise könnte die EU Mittel zurückhalten, die eigentlich laut Haushalt den beiden osteuropäischen Mitgliedstaaten zustehen. Solche Zahlungskürzungen würden Polen und Ungarn hart treffen, wie die Statista-Grafik zeigt. Warschau ist aktuell der größte Nettoempfänger von EU-Geldern. Allein 2020 erhielt das Land aus Brüssel 13,2 Milliarden Euro. Und auch Ungarn würde es sicher vorziehen, bei den rund fünf Milliarden Euro, die netto jedes Jahr nach Budapest fließen, keine Abstriche machen zu müssen. Bis es soweit ist dürfte aber noch einiges an Zeit vergehen. Erstmal muss die Kommission entsprechende Schritte einleiten. Anschließend wird das Verfahren mindestens mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Zahlungskürzungen würden Polen und Ungarn hart treffen
EuGH-Urteil




















