Im vergangenen Jahr saßen laut Statistischem Bundesamt in Deutschland jeden Monat zwischen 2.400 und 3.400 Menschen im Gefängnis, weil sie eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten. Das heißt, dass Ihnen ihre Freiheit nicht deswegen entzogen wurde, weil sie von einem Gericht dazu verurteilt wurden, sondern weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten.
In jedem vierten Fall handelt es sich dabei laut einer Recherche von FragDenStaat und ZDF Magazin Royale aus dem Jahr 2021 um sogenannte Schwarzfahrer. Dabei handelt es sich, so ein weiteres Ergebnis der Nachforschungen, in aller Regel Menschen, die arbeitslos, suchtkrank oder wohnungslos sind. Sie sind also letztlich nicht kriminell, sondern arm.
Der Blick auf die Statist-Grafik zeigt, dass die Zahl der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen rückläufig zu sein scheint. Saßen 2023 im Jahresschnitt noch über 5.000 Häftlinge hinter Gittern, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten, waren es zuletzt nur noch etwa 3.100. Für den Staat und damit auch für die Steuerzahler:innen bleibt die Ersatzfreiheitsstrafe aber dennoch ein "Verlustgeschäft" - ein Hafttag kostet in Deutschland etwa 200 Euro.
Entsprechend gibt es Argumente für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Eine solche Liberalisierung hat gerade erst SPD-Justizministerin Hubig angeregt. Mit der Union scheint eine solche Anpassung des Strafrechts indes nicht machbar zu sein. Eine solche Politik sei nicht sozial, sondern treibe die Kosten für die Ehrlichen in die Höhe, so Unionsfraktionsvize Günter Krings gegenüber der Rheinischen Post.




















