In der Regierungskoalition wird aktuell über das Thema Ersatzfreiheitsstrafen gestritten. Justizminister Buschmann (FDP) will diese zwar nicht abschaffen, aber abschwächen. Aktuell gilt: wird jemand zu 20 Tagessätzen verurteilt drohen 20 Tage Gefängnis, wenn die Person die Strafe nicht zahlen kann. Ein Entwurf Buschmann sieht eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe, also eine Umrechnung im Verhältnis zwei zu eins, vor. 20 Tagessätze würden dann zu zehn Tagen Gefängnis.
Am 30. Juni 2022 verbüßten in deutschen Justizvollzugsanstalten rund 4.400 Insassen eine Ersatzfreiheitstrafe. Das heißt sie saßen im Gefängnis, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Der Blick auf Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass das ein normaler Wert ist. Zwischen 2014 und 2019 ergaben die Stichtagserhebungen nie einen Wert unter 4.000. In jedem vierten Fall handelt es sich dabei laut einer Recherche von FragDenStaat und ZDF Magazin Royale um sogenannte Schwarzfahrer. Das sind, so ein weiteres Ergebnis der Nachforschungen, in aller Regel Menschen, die arbeitslos, suchtkrank oder wohnungslos sind. Sie sind letztlich nicht kriminell, sondern arm.
Innenministerin Nancy Fraeser von der SPD ist dagegen der Ansicht, dass es bei Ersatzfreiheitsstrafen "oft um Partnerschaftsgewalt gegen Frauen, um Körperverletzung, Stalking" geht, wie die Süddeutsche schreibt. Ein weiteres Argument von Fraeser: "Reichsbürger könnten von Buschmanns Plänen profitieren - also Leute, die Geldstrafen grundsätzlich nicht zahlen, weil sie die Bundesrepublik nicht anerkennen. Daher blockier das Innenministerium den Gesetzentwurf.