Der NC, für die Mehrheit ein Problem
Abiturnoten
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich aktuell in einem Normenkontrollverfahren mit der Frage, ob die geltenden Regeln für die Vergabe der Medizin-Studienplätze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Durch die hohe Bewerberzahl für das Fach liegt der Numerus Clausus in vielen Bundesländern bei 1,0. Diesen Notenschnitt schafften laut Daten der Kultusminister Konferenz im Jahr 2015 aber gerade einmal 4.940 (1,5 Prozent) von 335.563 Abiturienten. Die Zahl der Bewerber im Bereich Humanmedizin ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dazu heißt es auf der Homepage des Verfassungerichts: "Während zum Wintersemester 1994/95 noch 7.366 Studienplätze für 15.753 Bewerber verfügbar waren, standen etwa zum Wintersemester 2014/15 nur noch 9.001 Studienplätze für 42.999 Bewerber zur Verfügung. Die Dauer der Wartezeit für einen Studienplatz in der Wartezeitquote beträgt mittlerweile 15 Semester." Anlass der Überprüfung sind Klagen von zwei Bewerbern für das Studienfach Humanmedizin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die dortigen Richter sind der Ansicht, dass die derzeitige Regelung teilweise verfassungswidrig ist.