Leitzins der EZB: Entwicklung des Einlagenzinses bis 2025
Die EZB lässt den Leitzins unverändert: Gemäß geldpolitischem Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 11. September 2025 wird der für die Finanzmärkte maßgebliche Einlagesatz, zu dem Banken bei der EZB kurzfristig überschüssige Gelder anlegen können, unverändert bei 2 Prozent belassen.
Nach Angaben der Zentralbank ist der Zinssatz für die Einlagefazilität der Zinssatz, mit dem sie ihren geldpolitischen Kurs steuert. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsfazilität galt zuvor als entscheidender Leitzins der EZB, tritt nun aber etwas in den Hintergrund.
Die Einlagefazilität stellt ein geldpolitisches Instrument des Eurosystems dar, welches den Geschäftsbanken die Möglichkeit bietet, Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag zu einem vorgegebenen Zinssatz bei den nationalen Zentralbanken anzulegen. Der Zinssatz für diese ständige Fazilität bildet im Allgemeinen die Untergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt bzw. für den Zinssatz für Tagesgeld. Er entspricht ungefähr dem ehemaligen Diskontsatz der Bundesbank.
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