Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen in der Schweiz bis Juni 2023
Was ist der Hypothekarische Referenzzinssatz?
Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit dem 10. September 2008 für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz, der vierteljährlich veröffentlicht wird. Er stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und ersetzt den in den Kantonen früher maßgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.Die Veränderung des Mietzinses ist nicht nur vom Durchschnittszinssatz der Banken abhängig. Ausschlaggebend können auch Konsumentenpreissteigerungen oder -senkungen sowie veränderte Unterhalts- und Betriebskosten sein.
Wie hat sich der Referenzzinssatz seit 2008 entwickelt?
Der Referenzzinssatz betrug bei seiner Einführung im September 2008 3,5 Prozent und ist seitdem kontinuierlich gefallen, da auch die Zinsen gefallen sind. Seit März 2020 lag er auf seinem bisherigen Tiefststand von 1,25 Prozent. Die aktuelle Steigerung auf 1,5 Prozent ist die erste seit seiner Initiierung. Im März 2023 war der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz von 1,18 Prozent auf 1,33 Prozent gestiegen, der Referenzzinssatz allerdings nicht. Mit dem erneuten Anstieg des zugrunde liegenden Durchschnittszinssatzes auf 1,44 Prozent wurde auch der Referenzzinssatz angepasst.Konkret bedeutet das für die Schweizer Mieterschaft: Beim Fallen des Referenzzinssatzes können Mieter:innen eine tiefere Miete verlangen, beim seinem Steigen können Vermieter:innen die Miete anheben - sofern im Mietvertrag der jeweils aktuelle Zinssatz gilt. Das bedeutet: Durch die jüngste Anpassung um 0,25 Prozentpunkte nach oben können die Mieten um 3 Prozent erhöht werden - aber nur, wenn auch frühere Senkungen weitergegeben wurden. Damit werden die Kosten für Wohnen und Energie teurer, die ohnehin den größten Teil der durchschnittlichen Haushaltsausgaben ausmachen.