Opfer der nationalsozialistischen Tötungsanstalten im Zuge der "Aktion T4"
"Rassenhygiene"
Die nationalsozialistische Ideologie sah vor, den "Volkskörper" von allen Gefahren der "Erbgesundheit" zu beschützen und zu befreien. Menschen mit körperlichen Fehlbildungen, geistigen Krankheiten oder sonstigen Behinderungen seien als "Ballastexistenzen" anzusehen und wurden so im ganzen Reich systematisch ermordet. Bereits 1933 wurde die Zwangssterilisation von betroffenen Menschen angeordnet und durchgeführt. Etwa 5.000 Menschen starben durch diese Operationen. Im Oktober 1939 verschärfte Hitler mit der Anordnung zur Ausrottung "lebensunwerten Lebens" schließlich die Vorgehensweise und bis zum Jahr 1941 wurden im Zuge der "Aktion T4" rund 70.000 Menschen geplant in dafür vorgesehenen Tötungsanstalten ermordet.Vorgehen
Die Euthanasie wurde zynisch nach der Wortbedeutung als "Sterbehilfe" und "Gnade" dargestellt. Beispielsweise erhielten zahlreiche Kinder in so genannten "Kinderfachabteilungen" überdosierte Schmerz- oder Schlafmittel. Viele Opfer gingen jedoch auch an den Folgen von Unterernährung zu Grunde. Im Zuge des Massenmordes der "Aktion T4" wurden viele Opfer gezielt durch die Injektion von Luft oder Vergasung getötet. "T4" steht für die Adresse der Tiergartenstraße 4 in Berlin, von dort aus wurden die Morde geplant und zentral gesteuert. Zwar nahm Hitler 1941 diese Anordnung wieder zurück, jedoch wurden bis Kriegsende noch viel mehr Menschen getötet: Diese Phase bezeichnet man auch als "Wilde Euthanasie." Gemeint sind damit dezentral durchgeführte Morde. Von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen.Später kam es im Zuge der Nürnberger-Prozesse auch zu Verurteilungen.
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