Verfahren mit Bezug auf die nationalsozialistischen Euthanasieprogramme 1945-1952
Die Nürnberger Prozesse
Nach dem Zweiten Weltkrieg tagten Gerichte, bestehend aus den alliierten Siegermächten, in dem Versuch möglichst viele schuldige Nationalsozialisten zu überführen und zu bestrafen. Der Begriff "Nürnberger Prozesse" ist insofern ein wenig irreführend, da später Prozesse in ganz Deutschland stattgefunden haben. In Nürnberg jedoch fanden die prominentesten Gerichtsverfahren ob der symbolischen Bedeutung statt, denn dort waren zuvor auch die Rassegesetze beschlossen worden.In der DDR wurden beispielsweise im Jahr 1950 im Zuge der "Waldheimer Prozesse" ebenfalls viele Fälle von NS-Krankenmorden verhandelt. Dieser Prozess wurde entschieden und mit entsprechend intendierter Wirkung geführt, jedoch kam es hinterher kaum noch zu weiteren Verfahren gegen mutmaßliche NS-Täter. In der Bundesrepublik hingegen wurden noch für weitere Jahre mutmaßliche Täter angeklagt.
"Rassenhygiene"
Die nationalsozialistische Ideologie sah vor, den "Volkskörper" von allen Gefahren der "Erbgesundheit" zu beschützen und zu befreien. Menschen mit körperlichen Fehlbildungen, geistigen Krankheiten oder sonstigen Behinderungen seien als "Ballastexistenzen" anzusehen und wurden so im ganzen Reich systematisch ermordet. Bereits 1933 wurde die Zwangssterilisation von betroffenen Menschen angeordnet und durchgeführt. Etwa 5.000 Menschen starben durch diese Operationen. Im Oktober 1939 verschärfte Hitler mit der Anordnung zur Ausrottung "lebensunwerten Lebens" schließlich die Vorgehensweise und bis zum Jahr 1941 wurden im Zuge der "Aktion T4" rund 70.000 Menschen geplant in dafür vorgesehenen Tötungsanstalten ermordet. Tausende weitere wurden auch nach der zentral gesteuerten "Aktion T4" dezentral getötet.Weitere Informationen zu historischen Themen finden Sie hier.