Durch eine Reform Ende 2024 wurde es in Deutschland leichter, den eigenen Geschlechtseintrag im Melderegister auf Wunsch zu ändern. Tausende Deutsche machten seitdem von dieser Möglichkeit Gebrauch. Das zeigen Zahlen, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht hat.
Bereits im November 2024 änderten mehr als 2.300 Gemeldete ihren Geschlechtseintrag. Zuvor hatte es im Durchschnitt des Jahres 2024 nur 27 solcher Änderungen pro Monat gegeben, die noch strengeren Auflagen unterlagen. Nach einer kleinen Weihnachtsflaute 2024 änderen im ersten Quartel 2025 ca. 2.000 Menschen pro Monat ihren Eintrag, während es im zweiten Quartal noch durchschnittlich 1.500 und im dritten und vierten Quartal noch ungefähr 900 und 700 pro Monat waren. Insgesamt änderten fast 19.000 Menschen in diesen 14 Monaten ihren Geschlechtseintrag.
Seit November 2024 dürfen in Deutschland lebende Menschen ihren Geschlechtseintrag per Erklärung ans Standesamt ändern. Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten sowie einem Jahr bis zur nächsten Änderung. Zuvor war ein ärtzliches Attest notwendig gewesen. Als Eintragsmöglichkeiten gibt es männlich, weiblich, divers und kein Geschlecht. Minderjährige ab 14 können die Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder eines Familiengerichtes einholen, während für Kinder zwischen fünf und 14 die Erziehungsberechtigten den Antrag mit deren Zustimmung stellen können.
Während queere Verbände in Deutschland die Gesetzesnovellierung grundsätzlich begrüßten, äußerten sie auch Kritik an Restriktionen für jüngere Menschen sowie Geflüchtete und Staatenlose und bemängelten das Fehlen der Möglichkeit, nur den Vornamen, aber nicht den Geschlechtseintrag zu ändern.





















