Die Provenienzforschung in Deutschland konzentriert sich aktuell stark auf Museumssammlungen und die NS-Zeit, zumindest wenn man den Blick auf vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderte Projekte richtet. Knapp 622 Vorhaben haben die öffentliche Stiftung und ihre Vorgängerinstitutionen seit 2008 mit Förderung bedacht, knapp 500 befassten sich dabei mit Kunstraub durch die Nationalsozialisten.
Mit mehr als 300 Projekten entfielen knapp die Hälfte der Förderungen auf Museen, gefolgt von Verwaltungen, Universitäten und Privatpersonen oder privaten Einrichtungen. Im Bereich der Kolonialen Kontexte gab es bisher weniger Projekte (91), während sich nur 30 mit Kulturgutverlusten aus der Zeit der deutschen Teilung und der DDR befassten oder befassen.
Ende März gab die Kultusministerkonferenz bekannt, dass Bund, Länder und Kommunen sich auf die Einrichtung eines neuen Koordinierungsrat verständigt hätten, um Rückführungen von kolonialen Kulturgütern zu zentralisieren. Der Rat soll Rückgaben, die oft kontrovers diskutiert werden, transparent gestalten und als zentraler Anprechpartner auftreten. Ehemalige deutsche Kolonien, darunter Kamerum, Ghana, Tansania und Togo, hätten bereits zentrale Kommissionen zum Thema errichtet, die in Deutschland nun einen gleichwertigen Ansprechpartner bräuchten, so die Kultusministerkonferenz.
Während einige deutsche Restitutionen, zum Beispiel die von Benin-Bronzen im Jahr 2022, Schlagzeilen machten, glauben Experten, dass sich weitere zehn- wenn nicht hunderttausende Objekte aus kolonialen Kontexten in deutschen Institutionen befinden. Eine besondere Rolle spielen in diesem Kontext menschliche Überreste, die in vielen deutschen Sammlungen ebenfalls vorhanden sind und häufig von Rückführungsanfragen betroffen sind, wie eine Studie der Kulturstiftung der Länder 2023 ergab.
Human Rights Watch kritisierte währenddessen das im Oktober verabschiedete Leitlinienpapier, das auch die Gründung des Koordinierungsrat anschob, scharf. Rückgaben sind in den Leitlinien nicht als verpflichtend, sondern als freiwillige oder politische Angelegenheiten angesehen – laut der Organisation menschenrechtswidrig.









