Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Es ist die Verfassung auf der unser Land, wie wir es heute kennen, seit jeher fußt. In den insgesamt 146 Artikeln finden sich allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Verfassungsorganen, Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem Finanzwesen.
Der wohl wichtigste Bestandteil des Grundgesetzes sind die in den ersten 19 Artikeln festgehaltenen Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. Der erste Artikel lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Dieser Grundsatz wird von der allgemeinen Bevölkerung als wichtigstes Grundrecht in der Verfassung angesehen, wie die Statista-Grafik auf Basis einer YouGov-Umfrage zeigt. Demnach zählen mehr als die Hälfte der Befragten den ersten Artikel zu den drei für sie persönlich bedeutendsten Grundrechten. 49 Prozent wählten das Prinzip der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit wurde mit 40 Prozent am dritthäufigsten genannt. Weniger Gewicht haben laut Umfrage hingegen die in Artikel vier vermerkte Glaubens- und Religionsfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht (jeweils 13 Prozent).