Rund ein Drittel der derzeitigen Bundestagsabgeordneten der CDU haben in der aktuellen Wahlperiode meldepflichtige Nebeneinkünfte erzielt - sie kommen dabei zusammen auf die Summe von 8,7 Millionen Euro. Damit liegt die CDU vor allen anderen Parteien, wie die Statista-Grafik auf Basis von Daten von abgeordnetenwatch.de zeigt. Die geringste Summe an Nebeneinkünften weisen die Grünen auf. Nicht alle Bundestagsabgeordneten erzielen Einkünfte aus meldepflichtigen Nebentätigkeiten. Der Anteil variierten letzten Erhebungen zufolge zwischen 13 Prozent (Die Grünen) und 53 Prozent (FDP). So erklärt sich auch, warum Parteien mit weniger Abgeordneten zum Teil in Summe ebenso hohe Einkünfte erzielen wie Parteien mit mehr Abgeordneten. Solche Nebentätigkeiten können etwa eine Rede vor Mitgliedern eines Unternehmens sein oder eine beratende Tätigkeit. Verboten sind die Nebentätigkeiten nicht. Nach dem Abgeordnetengesetz sind sie sogar explizit zulässig, solange das Bundestagsmandat noch „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ der Politiker steht.
Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten geraten aktuell durch die Maskenaffäre der CDU in den öffentlichen Fokus. Kürzlich hatte der CDU-Abgeordnete Nikolas Löbel hatte dem Spiegel bestätigt, dass er für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken im vergangenen Jahr etwa 250.000 Euro kassiert hatte. Gegen den CSU-Politiker Georg Nüßlein ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung. Auch er hatte wohl für teure Maskenverträge abkassiert.