200.000 Einsprüche und Widersprüche zu Fragen des Sozialgesetzbuchs
Rund 200.000 Einsprüche und Widersprüche zu Fragen des Sozialgesetzbuchs (SGB) II gingen bis Mai bei den Jobcenter ein. So zeigt es die jüngste Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Darin geht es um die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, was in den meisten Fällen das Arbeitslosengeld II betrifft.
Dabei können Antragsteller nach einem Bescheid gegen selbigen Widerspruch einlegen. Wogegen sie dies laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit tun, zeigt unsere Grafik. Die meisten Widersprüche richten sich demnach gegen Bescheide, die eine Bewilligung aufheben oder erbrachte Leistungen zurückfordern. Auch die Einkommens-Bemessung und die Leistungen für Unterkunft und Heizung sorgen oft für Widersprüche. Widersprüche gegen bei Pflichtverletzungen – zum Beispiel das Nichterscheinen bei einem Termin – sind hingegen seltener, wenngleich dieses Thema häufig in den Medien diskutiert wird.