Regelsatz von Hartz IV / Bürgergeld in Deutschland bis 2025
Im Jahr 2024 beträgt der volle Regelsatz des Bürgergelds für Alleinstehende und Alleinerziehende in Deutschland 563 Euro pro Monat. Damit stieg er aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Anpassung an die höheren Lebenshaltungskosten zur Sicherung des Existenzminimums um rund 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 hat Bundessozialminister Hubertus Heil angesichts der mittlerweile deutlich niedrigeren Inflation eine "Nullrunde" angekündigt, d.h. dass es keine Erhöhung geben soll.
Von Arbeitslosengeld II / Hartz IV zum Bürgergeld
Hartz IV war der umgangssprachliche Begriff für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Dazu gehörten das Arbeitslosengeld II (Empfänger waren erwerbsfähige Leistungsberechtigte) und das Sozialgeld (Empfänger waren nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte). ALG II und Sozialgeld wurden am 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst, wobei auch die Regelsätze angehoben wurden. Die Personen in Bedarfsgemeinschaften (hierzu gehören die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und die nicht Leistungsberechtigten in den jeweiligen Bedarfsgemeinschaften) wurden umgangssprachlich oft als Hartz-IV-Empfänger bezeichnet.
Was war das Arbeitslosengeld II?
Das Arbeitslosengeld II (ALG II) stellte die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II dar. Das ALG II konnten alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhielten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebte. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld waren Leistungen nach dem SGB II, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollten.