Morgen startet in Deutschland der Strafprozess um Cum-Ex-Geschäfte. Mit sogenannten Cum-Cum- und Cum-Ex-Finanzgeschäften haben Anwälte, Banker und Privatleute über mehrere Jahre hinweg allein den deutschen Staat um mehr als 31 Milliarden Euro geprellt. Bei beiden Arten der Trickserei geht es im Kern darum, Steuern zu vermeiden. Bei den auch als Dividendenstripping bezeichneten Geschäften verkaufen Teilnehmer große Aktienpakete kurz vor der Dividendenzahlung von großen Börsenkonzernen und kaufen sie kurz nach dem Dividendentermin zurück. Sie bleiben also de facto im Besitz der Aktien, aber greifen durch Scheingeschäfte zusätzlich Steuererstattungen vom Staat ab.
Bei der Cum-Cum-Trickserei geht es darum, sich die Steuer durch das Karussellgeschäft mit Leerverkäufen einmal erstatten zu lassen. Cum-Cum läuft daher eher im Graubereich des Steuerrechts. Cum-Ex aber gehört zu den klar betrügerischen Geschäften, weil es die Täter durch Mehrfachverkäufe derselben Aktien darauf absehen, auch mehrmals Steuern abzugreifen.
Das Strafverfahren soll klären, ob diese Praxis strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Angeklagt sind zwei ehemalige britische Aktienhändler. Sie berufen sich bei ihrer Verteidigung auf vermeintliche Gesetzeslücken. Um die Höhe des gesamten Schadens der Tricksereien zu verdeutlichen, haben wir in unserer Grafik die veranschlagten Bundesausgaben für Hartz-IV im laufenden Haushalt 2019 als Vergleichsgröße abgebildet. Mit den durch die Finanzdeals verloren gegangenen Geldern hätte demnach ein Jahr lang das Arbeitslosengeld II und die Kosten für Unterbringung und Heizung für Hartz-IV-Empfänger locker gedeckt werden können. Um die Höhe des Schadens zu verdeutlichen, haben wir in unserer Grafik die veranschlagten Bundesausgaben für Hartz-IV im laufenden Haushalt 2019 als Vergleichsgröße abgebildet. Mit den durch die Finanzdeals verloren gegangenen Geldern hätte ein Jahr lang das Arbeitslosengeld II und die Kosten für Unterbringung und Heizung für Hartz-IV-Empfänger locker gedeckt werden können.
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