Gemischte Gefühle beim "Staatstrojaner"
Neues Überwachungsgesetz
Die Wannacry-Cyberattacke hatte das neue Gesetz vorangetrieben: Vergangene Woche hat der Bundestag ein neues Überwachungsgesetz verabschiedet. Der sogenannte "Staatstrojaner" ermöglicht es Ermittlungsbehörden nun, bei Verdacht auf eine Straftat beliebig auf digitale Geräte der Verdächtigen zuzugreifen und Computer, Smartphones sowieTablets zu überwachen.
Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage stimmt die Mehrheit der Deutschen der Verwendung des Staatstrojaners beim Verdacht auf eine Straftat zu (61 Prozent). 28 Prozent sind jedoch dagegen und 12 Prozent haben keine klare Meinung dazu, wie die Statista-Grafik zeigt. Von dem Gesetzesbeschluss gehört haben 61 Prozent der Deutschen, an 29 Prozent ist diese Nachricht bisher vorbeigegangen.
Der Anwendungsbereich des Staatstrojaners bezieht sich auf unterschiedlichste kriminelle Aktivitäten und soll auch der Terrorismus-Prävention dienen. Aus Datenschutzgründen ist das Gesetz umstritten - einige Kritiker bezeichneten es als verfassungswidrig.
Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage stimmt die Mehrheit der Deutschen der Verwendung des Staatstrojaners beim Verdacht auf eine Straftat zu (61 Prozent). 28 Prozent sind jedoch dagegen und 12 Prozent haben keine klare Meinung dazu, wie die Statista-Grafik zeigt. Von dem Gesetzesbeschluss gehört haben 61 Prozent der Deutschen, an 29 Prozent ist diese Nachricht bisher vorbeigegangen.
Der Anwendungsbereich des Staatstrojaners bezieht sich auf unterschiedlichste kriminelle Aktivitäten und soll auch der Terrorismus-Prävention dienen. Aus Datenschutzgründen ist das Gesetz umstritten - einige Kritiker bezeichneten es als verfassungswidrig.