Asylgesuche in der Schweiz bis 2025
Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz bis Ende März rund 5.510 neue Asylgesuche gestellt. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr (ohne Berücksichtigung saisonaler Unterschiede) wäre mit circa 22.000 Anträgen zu rechnen; damit würde ihre Zahl das zweite Jahr in Folge und auf den tiefsten Stand seit 2021 sinken.
Wer erhält Schutz?
In der Schweiz wird das Asylrecht durch das Asylgesetz (AsylG) geregelt. Asyl wird Flüchtlingen auf Gesuch hin gewährt; dies sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Als ernsthafte Nachteile gelten die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Maßnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Davon zu unterscheiden ist der vorläufige Schutz: Dieser wird für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt im Herkunftsland gewährt. Die Anerkennungs- bzw. Schutzquote unterscheidet sich in beiden Fällen stark nach den Herkunftsländern der Antragstellenden.
Asyl- und Flüchtlingsdebatte in der Schweiz
Viele Asylbewerber in der Schweiz stammen aus muslimischen Herkunftsländern wie Afghanistan und der Türkei. Die öffentliche Meinung zum Thema ist vor diesem Hintergrund eher kritisch: So sahen im Sommer 2024 28 Prozent der Schweizer Asylfragen als eines der drängendsten Probleme des Landes an. Insgesamt sprachen sich in einer im Herbst 2022 durchgeführten Umfrage 62 Prozent dafür aus, die Zuwanderung stärker zu begrenzen.