Asylgesuche in der Schweiz bis 2023
Wer erhält Schutz?
In der Schweiz wird das Asylrecht durch das Asylgesetz (AsylG) geregelt. Asyl wird Flüchtlingen auf Gesuch hin gewährt; dies sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Als ernsthafte Nachteile gelten die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Maßnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Die Anerkennungsquote unterscheidet sich stark nach den Herkunftsländern der Asylsuchenden. Davon zu unterscheiden ist der vorläufige Schutz: Dieser wird für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt im Herkunftsland gewährt.
Asyl- und Flüchtlingsdebatte in der Schweiz
Viele Asylsuchende in der Schweiz stammen aus muslimischen Herkunftsländern wie Eritrea, Afghanistan und der Türkei. Mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 verließen viele Ukrainer ihr Heimatland und flohen unter anderem auch in die Schweiz, weshalb sie mittlerweile die größte Personengruppe im Asylprozess darstellen. Eine Mehrheit der Schweizer sprach sich bei einer Befragung im März 2022 für eine unbürokratische Aufnahme dieser vom Krieg geflüchteten Ukrainer aus.