Ausländer in der Schweiz nach Aufenthaltsstatus 2021
Die ständige ausländische Wohnbevölkerung umfasst ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B/C oder EDA-Ausweis, d.h. internationale Funktionäre, Diplomat/innen und deren Familienangehörige), ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten sowie Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.