Public Sector Purchase Programme - Wertpapierankäufe nach Ländern 2023
Über das Public Sector Purchase Programme (PSPP)
Das PSPP ist ein Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors. Seit März des Jahres 2015 kaufen die Zentralbanken des Eurosystems im Rahmen dieses Programms Staatsanleihen sowie Schuldtitel europäischer Institutionen und Agenturen, dabei konzentrieren sich die Notenbanken im Wesentlichen auf öffentliche Titel ihres jeweiligen Heimatlandes. Die Anleihekäufe sollen sich grundsätzlich proportional zum EZB-Kapitalschlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilen. Wegen des Verbots der monetären Staatsfinanzierung dürfen die Anleihen nur am Sekundärmarkt erworben werden. Der Sekundärmarkt ist der dem Primärmarkt nachgelagerte Teil des Kapitalmarktes. Die am Primärmarkt (oder auch Emissionsmarkt) erstmals ausgegebenen Finanztitel können von den Erstbesitzern am Sekundärmarkt an neue Investoren weiterveräußert werden. Der wichtigste Sekundärmarkt ist die Börse.Das PSPP ist die – mit Abstand – größte Komponente des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, APP). Weitere Bestandteile sind das Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP 3), das Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP) sowie das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme, CSPP). Diese drei Programme unterliegen - im Gegensatz zum PSPP - einer vollständigen Risikoteilung zwischen den Zentralbanken des Eurosystems. Im Rahmen des PSPP unterliegen lediglich 20 Prozent der Wertpapierankäufe dem Prinzip der Risikoteilung. Die übrigen 80 Prozent der Ankäufe unterliegen nicht der Verlustteilung. Ziel des APP ist eine Ausweitung der Geldmenge. Hierdurch sollen Konsum und Investitionen gefördert und die Inflationsrate in der Eurozone auf knapp unter 2 Prozent erhöht werden.
Am 5. Mai 2020 stufte das Bundesverfassungsgericht die Staatsanleihekäufe im Rahmen des PSPP als teilweise verfassungswidrig ein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das Programm der EZB im Dezember 2018 als rechtens eingestuft.