Public Sector Purchase Programme - Wertpapierankäufe nach Ländern 2024
Ende Dezember des Jahres 2024 beliefen sich die kumulierten Wertpapierankäufe, die im Rahmen des Public Sector Purchase Programme (PSPP) von der Deutschen Bundesbank getätigt wurden, auf eine Summe von rund 541,7 Milliarden Euro*. Damit ist die Bundesbank der größte Käufer von Vermögenswerten im Zuge des Anleihekaufprogramms - vor der Notenbank Frankreichs und der Italiens.
Über das Public Sector Purchase Programme (PSPP)
Das PSPP war ein Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors. Ab März des Jahres 2015 kauften die Zentralbanken des Eurosystems im Rahmen dieses Programms Staatsanleihen sowie Schuldtitel europäischer Institutionen und Agenturen, dabei konzentrierten sich die Notenbanken im Wesentlichen auf öffentliche Titel ihres jeweiligen Heimatlandes. Die Anleihekäufe sollten sich grundsätzlich proportional zum EZB-Kapitalschlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilen. Wegen des Verbots der monetären Staatsfinanzierung durften die Anleihen nur am Sekundärmarkt erworben werden. Der Sekundärmarkt ist der dem Primärmarkt nachgelagerte Teil des Kapitalmarktes. Die am Primärmarkt (oder auch Emissionsmarkt) erstmals ausgegebenen Finanztitel konnten von den Erstbesitzern am Sekundärmarkt an neue Investoren weiterveräußert werden. Der wichtigste Sekundärmarkt ist die Börse.
Das PSPP war die – mit Abstand – größte Komponente des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, APP). Weitere Bestandteile sind das Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP 3), das Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP) sowie das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme, CSPP). Diese drei Programme unterliegen - im Gegensatz zum PSPP - einer vollständigen Risikoteilung zwischen den Zentralbanken des Eurosystems. Im Rahmen des PSPP unterlagen lediglich 20 Prozent der Wertpapierankäufe dem Prinzip der Risikoteilung. Die übrigen 80 Prozent der Ankäufe unterlagen nicht der Verlustteilung. Ziel des APP war eine Ausweitung der Geldmenge. Hierdurch sollten Konsum und Investitionen gefördert und die damals noch niedrigere Inflationsrate in der Eurozone auf knapp unter 2 Prozent erhöht werden.
Am 5. Mai 2020 stufte das Bundesverfassungsgericht die Staatsanleihekäufe im Rahmen des PSPP als teilweise verfassungswidrig ein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das Programm der EZB im Dezember 2018 als rechtens eingestuft.
Der Nettoerwerb von Vermögenswerten im Rahmen des APP wurde zum 1. Juli 2022 eingestellt. Seither reduzierten sich die Wertpapierbestände, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge der Wertpapiere bei Fälligkeit nicht mehr vollumfänglich und schließlich gar nicht mehr anlegt hat.