Der Anteil der Väter beim Elterngeld ist in Deutschland deutlich gestiegen und liegt inzwischen bei rund einem Drittel. Zwischen 2010 und 2023 erhöhte sich ihr Anteil von 20,7 Prozent auf 32,0 Prozent. In absoluten Zahlen wuchsen die männlichen Beziehenden von 167.659 auf 302.135. Die Infografik auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts verdeutlicht damit einen anhaltenden Wandel im Nutzungsverhalten. Dieser Trend deutet auf eine schrittweise Veränderung traditioneller Rollenbilder hin. Politische Anreize wie Partnermonate könnten diese Entwicklung weiter stützen, auch wenn strukturelle Faktoren wie Einkommensunterschiede den Anteil der Väter weiterhin begrenzen dürften.
Betrachtet werden in dieser Grafik dabei Geburtszeiträume und nicht Kalenderjahre. Bei Daten nach Geburtszeiträumen werden Eltern danach erfasst, wann ihr Kind geboren wurde. Ein Jahr steht also für einen festen „Jahrgang“ von Geburten, auch wenn das Elterngeld über mehrere Monate in das nächste Jahr hinein gezahlt wird. Bei Daten nach Kalenderjahren wird dagegen gezählt, wer in einem bestimmten Jahr tatsächlich Elterngeld erhalten hat – unabhängig davon, wann das Kind geboren wurde. Weil Elterngeld meist über mehrere Monate gezahlt wird, überlappen sich hier mehrere Geburtsjahrgänge, sodass die Zahlen höher ausfallen.
Das Elterngeld wurde in Deutschland zum 1. Januar 2007 eingeführt und löste das bis dahin geltende Erziehungsgeld ab. Es ist eine Entgeltersatzleistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes eine Zeit lang nicht arbeiten wollen oder können und somit einen Einkommenswegfall hätten. Es steht allen Müttern und Vätern zu, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit ihrem Kind in einem Haushalt leben.
Laut Medieninformationen soll das Elterngeld künftig auf zwölf Monate begrenzt werden. Bislang konnten Eltern maximal 14 Monate bekommen. Zudem soll die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen Müttern und Vätern verändert werden. Um den vollen Elterngeldbezug zu erhalten, müssten beide Elternteile, in der Regel Mutter und Vater, jeweils vier Monate Elterngeld beantragen. Die verbleibenden vier Monate könnten frei eingeteilt werden.





















