In Deutschland leben derzeit rund 3 Millionen Geflüchtete, darunter 3,66 Millionen Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat und 356.767 Asylbewerber. Wie die Statista-Grafik zeigt, sind die meisten dieser Geflüchteten aus der Ukraine nach Deutschland gekommen (rund 1,1 Millionen Menschen). An zweiter Stelle folgen Geflüchtete aus Syrien (781.232 Menschen), an Position drei steht Afghanistan mit rund 313.000 Geflüchteten. Datenbasis der Infografik von Statista ist der UNHCR.
Der überwiegende Anteil der Geflüchteten in Deutschland steht unter dem Mandat von UNHCR. Mit anderen Worten: Diese Menschen stehen unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention. Laut Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.
Das Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Asylsuchende stellen unter den Geflüchteten in Deutschland den zahlenmäßig kleineren Anteil dar.