EU-weit leben auf Zypern pro 1.000 Einwohner gerechnet die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber (78,6). Das zeigt die Grafik auf Basis einer Statista-Berechnung, die auf aktuellen Daten des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR basiert. Die Insel ist eines der Schlupflöcher entlang der abgeschotteten europäischen Grenzen. In der Rangfolge der Länder mit den meisten Geflüchteten folgen danach Tschechien, Deutschland, Österreich und Estland. Die wenigsten Flüchtlinge und Asylbewerber leben derzeit in Portugal, Slowenien und Rumänien.
Fast überall in der EU sind die Flüchtlingszahlen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, vor allem durch den Krieg in der Ukraine. Dies gilt vor allem für osteuropäische Länder, insbesondere Polen, aber auch für Deutschland: In der Bundesrepublik kommen auf 1.000 Einwohner statistisch derzeit 35,5 Flüchtlinge und Asylbewerber. Im Dezember 2020 lag die Zahl noch bei 17,4, wie diese Statista-Grafik zeigt. In Deutschland werden EU-weit außerdem regelmäßig die meisten Erst-Anträge auf Asyl gestellt. Das zeigt der Vergleich mit den restlichen Ländern der Europäischen Union mit Hilfe von Eurostat-Daten. Mit einigem Abstand folgen Länder wie Spanien, Italien und Frankreich.
Das Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Kommt ein Mensch nach Deutschland, um Asyl zu suchen, heißt er "Asylsuchender". Sobald er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl beantragt, wird er zum "Asylbewerber". Kann er nachweisen, dass er aus politischen Gründen in seiner Heimat vom Staat verfolgt wird, erhält er Asyl. Er ist dann ein "Asylberechtigter".
Beim Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Anforderungen etwas geringer als beim Asyl. Die Verfolgung muss nicht vom Staat ausgehen. Das gilt zum Beispiel für Syrer, die vor der Terrormiliz "Islamischer Staat" geflohen sind. Wird im Asylverfahren festgestellt, dass der Bewerber das Recht auf Flüchtlingsschutz hat, wird er als Flüchtling anerkannt. Darüber hinaus kann Deutschland auch Menschen Schutz gewähren, wenn zu befürchten ist, dass ihr Leben im Herkunftsland bedroht ist. Das nennt sich "subsidiärer Schutz".