Auf 4,2 Milliarden Euro beliefen sich im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt die Bruttoausgaben für Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - das entspricht einem Rückgang von 4,7 Prozent. Das Gros der Ausgaben entfällt auf Grundleistungen (1,8 Milliarden Euro) und Hilfe zum Lebensunterhalt (1,5 Milliarden Euro). besonders hoch waren die Aufwendungen im Anschluss an die sogenannte Flüchtlingskrise, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Seitdem sind die AsylbLG-Ausgaben rückläufig.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Ausländer:innen leistungsberechtigt, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und etwa eine Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz oder Duldung haben, wenn die Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, sowie Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen anerkannte Asylberechtigte oder Flüchtlinge, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten haben.