Die Bundesregierung hat den Höchstsatz des Bürgergelds zuletzt deutlich angehoben. Wie die Statista-Grafik mit Daten des Bundesministeriums für Arbeit zeigt, stehen leistungsberechtigten Personen, die alleinstehen oder alleinerziehend sind, monatlich 563 Euro zu. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von 12,2 Prozent (+61 Euro). 2023 wurde das Bürgergeld ähnlich stark erhöht. Hintergrund ist, dass die Anpassungen des Regelsatzes sich an der Inflationsentwicklung orientieren und nicht mehr (wie beim ehemaligen Hartz-IV-Gesetz) an der Gehaltsentwicklung. Für die Kostendeckung des Bereichs Nahrungsmittel und Getränke werden rund 35 Prozent des Regelsatzes vorhergesehen. Miet- und Heizkosten sind in der Berechnung des Regelsatzes nicht mit einbezogen, da diese separat ausgezahlt werden.
Sozialverbände haben auch die letzten Erhöhungen als zu niedrig kritisiert. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Magazins Stern hat dagegen ergeben, dass die Mehrheit der Bundesbürger in den Erhöhungen einen Anreiz sieht, keine reguläre Arbeit aufzunehmen. Die CDU hat in dieser Woche ein Konzept zur Veränderung des Bürgergelds vorgestellt, in dem es auch darum geht, Menschen die Arbeit verweigern, die Leistungen zu streichen. Dies beträfe allerdings nur eine sehr kleine Gruppe unter den Hilfebedürftigen.