Am kommenden Sonntag, 24. September, findet in der Schweiz die letzte landesweite Volksabstimmung dieses Jahres statt. Abgestimmt wird über drei Vorlagen, wobei der Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit klar angenommen werden dürfte. Im Fokus stehen vielmehr die beiden Rentenreformen, die mit verschiedenen Maßnahmen die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sicherstellen sollen.
Laut der letzten Tamedia-Abstimmungsumfrage von Anfang September ist hier ein äußerst knapper Ausgang zu erwarten: Der Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer wollen 51 Prozent zustimmen, 46 Prozent lehnen sie ab. Die Reform der Altersvorsorge 2020 befürworten 48 Prozent, 49 Prozent sind dagegen. Die Zahlen der alternativen Umfrage von SRG und gfs.bern sehen die Befürworter jeweils etwas deutlicher vorn, zeigen aber ebenfalls ein enges Rennen. Beide Vorhaben sind aneinander gekoppelt, d.h. wenn eine der beiden Vorlagen abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.
Eine der Maßnahmen ist die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre und somit die Angleichung an das Eintrittsalter der Männer. Damit wird 65 neu zum sogenannten Referenzalter, das als Basis für die Rentenberechnung gilt. Wer die Altersrente vor oder nach diesem Referenzalter bezieht, erhält Kürzungen bzw. Zuschläge. Die neue Flexibilisierung des Rentenalters liegt zwischen 62 und 70 Jahren. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung ist mit 54 Prozent eine Mehrheit der Schweizer davon überzeugt, dass das Rentenalter auf absehbare Zeit erhöht werden muss – 39 Prozent glauben dies nicht. Im Nachbarland Deutschland etwa wird das Renteneintrittsalter bereits schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
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