Angezeigte Vergewaltigungen in Österreich bis 2022
Im Jahr 2022 wurden in Österreich rund 1.140 Vergewaltigungen und Vergewaltigungsversuche nach § 201 StGB angezeigt. Damit stieg die Fallzahl das fünfte Jahr in Folge und auf einen Höchststand im betrachteten Zeitraum. Generell ist bei Kriminalitätsdaten zu beachten, dass die Zahlen auch durch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung beeinflusst werden und stets ein "Dunkelfeld" nicht erfasster Taten bleibt.
Was gilt als Vergewaltigung?
Die rechtliche Definition von Vergewaltigung ist umstritten und unterscheidet sich von Land zu Land. In Österreich wird die Straftat der Vergewaltigung in Paragraph 201 des Strafgesetzbuchs behandelt. Dort wird die "Nötigung zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" unter Strafe gestellt. Die im nachfolgenden Paragraph 202 behandelte "Geschlechtliche Nötigung" hingegen bezieht sich allgemein auf erzwungene "geschlechtliche Handlungen", d.h. die Abgrenzung erfolgt im Wesentlichen über den Begriff des "Beischlafes".
Sexualdelikte in den Nachbarländern
In Deutschland erschweren Gesetzesänderungen die Vergleichbarkeit der erfassten Vergewaltigungsfälle über einen längeren Zeitraum hinweg; zwischen 2018 und 2023 sind sie jedoch bei gleicher Definition von rund 9.230 auf circa 12.200 gestiegen. Auch die Quote der Fälle pro 100.000 Einwohner erhöhte sich in dieser Spanne stetig. In der Schweiz wiederum nahm die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen 2023 zwar ab, war mit 839 aber weiter auf einem für dieses Land hohen Niveau. Beim Vergleich dieser Zahlen ist wiederum zu beachten, dass die rechtlichen Definitionen unterschiedlich sind, siehe den vorherigen Absatz.