Angezeigte Vergewaltigungen in der Schweiz bis 2020
Was gilt als Vergewaltigung?
Die rechtliche Definition von Vergewaltigung ist umstritten und unterscheidet sich von Land zu Land. In der Schweiz wird die Straftat der Vergewaltigung in Artikel 190 des Strafgesetzbuchs behandelt. Dort heißt es: „Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.“ Als Vergewaltigung gilt dabei ausschließlich die erzwungene vaginale Penetration. Alle anderen sexuellen Übergriffe sind sexuelle Nötigungen (Artikel 189), können jedoch gleich hart bestraft werden. Gleiches gilt für sexuelle Handlungen gegenüber von vorneherein nicht widerstandsfähigen Personen, die als Schändung (Artikel 191) gewertet werden.
Entwicklung in den Nachbarländern
Im Gegensatz zur Schweiz ist die aktuelle Entwicklung der Vergewaltigungsfälle in den anderen deutschsprachigen Ländern nicht klar aus den entsprechenden Statistiken ablesbar: In Deutschland erschweren kürzlich erfolgte Gesetzesänderungen die Vergleichbarkeit der Zahlen; in Österreich wiederum schwanken sie von Jahr zu Jahr und lassen keine einheitliche Tendenz erkennen.