Anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz bis 2024
Ende Oktober 2024 lebten insgesamt rund 88.300 anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz. Damit stieg ihre Zahl um circa 9 Prozent gegenüber dem Jahresende 2023, das bereits den bislang höchsten Jahresendstand darstellte.
Flüchtlinge mit dem Ausweis B (Aufenthalter) haben ein Recht auf Familiennachzug und erhalten einen Flüchtlingspass nach Genfer Flüchtlingskonvention. Den Ausweis C (Niedergelassene) erhalten Flüchtlinge fünf Jahre nach ihrer Einreise. Nicht enthalten sind hingegen Personen im Asylprozess.
Wer erhält Schutz?
In der Schweiz wird das Asylrecht durch das Asylgesetz (AsylG) geregelt. Asyl wird Flüchtlingen auf Gesuch hin gewährt; dies sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Als ernsthafte Nachteile gelten die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Maßnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Davon zu unterscheiden ist der vorläufige Schutz: Dieser wird für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt im Herkunftsland gewährt. Die Anerkennungs- bzw. Schutzquote unterscheidet sich in beiden Fällen stark nach den Herkunftsländern der Antragstellenden.
Asyl- und Flüchtlingsdebatte in der Schweiz
Viele Flüchtlinge in der Schweiz stammen aus muslimischen Herkunftsländern wie Eritrea, Syrien und der Türkei. Die öffentliche Meinung zum Thema ist vor diesem Hintergrund eher kritisch: So sah im Sommer 2023 jeder Fünfte Asylfragen als eines der drängendsten Probleme des Landes an. Insgesamt sprachen sich in einer im Herbst 2022 durchgeführten Umfrage 62 Prozent der Schweizer dafür aus, die Zuwanderung stärker zu begrenzen.