Ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bis 1980
1955 gab es insgesamt 80.000 ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik. In den 1960er und frühen 1970er Jahren stieg die Zahl, bis sie 1973 einen Rekordwert von knapp 2,6 Millionen erreichte.
Die Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern erfolgte auf der Grundlage von Anwerbeabkommen, unter anderem mit Italien 1955 und der Türkei 1961. Im November 1973 kam es auf Grund der angespannten Arbeitsmarktlage in Deutschland zu einem Anwerbestopp.