Ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bis 1980
Die Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern erfolgte auf der Grundlage von Anwerbeabkommen, unter anderem mit Italien 1955 und der Türkei 1961. Im November 1973 kam es auf Grund der angespannten Arbeitsmarktlage in Deutschland zu einem Anwerbestopp.