NPD ohne parlamentarische Vertretung
NPD
Bislang wurden in der Geschichte der Bundesrepublik zwei Parteien (SRP, KPD) verboten. Seit heute steht fest, eine Dritte wird erstmal nicht hinzu kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Länder auf ein Verbot der rechtsextremen NPD abgelehnt. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist die Partei nicht in der Lage, die Demokratie ernsthaft zu bedrohen. Ohnehin könnte sich das Problem auch bald auf andere Weise erledigen. Die NPD ist mittlerweile aus allen Landesparlamenten geflogen und auf Grund schlechter Wahlergebnisse weitgehend von Fleischtöpfen der Parteienfinanzierung abgeschnitten. Damit drohen die ohnehin schon massiven finanziellen Probleme der Partei den Garaus zu machen.