Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommen jedes Jahr Millionen von Menschen bei medizinischen Behandlungen zu Schaden. Auch in Deutschland sind Behandlungsfehler keine Seltenheit – erst kürzlich verstarb in Bielefeld ein 26-jähriger Patient aufgrund einer Medikamentenverwechslung.
Daten des Medizinsichen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zufolge wurden 2019 allein im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie rund 4.665 Fälle gemeldet, bei denen in knapp 30 Prozent der Fälle Fehler nachgewiesen werden konnten. Wie die Statista-Grafik zeigt, ist vor allem die Pflege ein sehr fehleranfälliges Fachgebiet – hier bestätigten sich rund 60 Prozent der gemeldeten Behandlungsfehler. Wobei die Definition von Behandlungsfehlern breit gefächert ist; sie reicht von falschen Laborwerten, über Verwechslungen, bis hin zur Amputation der falschen Gliedmaßen.
Die Dunkelziffer der Behandlungsfehler und damit verbundenen Schäden ist allerdings viel höher als die Grafik vermuten lässt. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern existiert in Deutschland keine Fehlermeldepflicht, obwohl unter anderen der MDK diese schon länger fordert.