Nicht alle Praktikanten erhalten den Mindestlohn
Arbeit & Beruf
In Deutschland gibt es Pflichtpraktika und freiwillige Praktika. Pflichtpraktika sind durch Schul- oder Hochschulrecht oder in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschrieben. Freiwillige Praktika werden meist in den Schul- oder Semesterferien eines Studiums absolviert, um praktische Kompetenzen zu erweitern. Wie die Infografik von Statista zeigt, verdienen Pflichtpraktikanten im Durchschnitt deutlich weniger als freiwillige Praktikanten – rund 300 Euro beträgt die Differenz. Der Grund hierfür: Pflichtpraktika fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Das nutzen Arbeitgeber aus und bezahlen weniger. Auch bei freiwilligen Praktika gibt es Einschränkungen: Der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde muss nur dann eingehalten werden, wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert und der Praktikant / die Praktikantin älter als 18 Jahre ist.