Häufigkeit von Straftaten in Deutschland nach Bundesländern 2023
In Berlin wurden im Jahr 2023 rund 14.300 Straftaten pro 100.000 Einwohner polizeilich erfasst. Damit war Berlin das Bundesland mit der höchsten Häufigkeitszahl bzw. Kriminalitätsrate; am niedrigsten war sie hingegen in Bayern mit circa 4.870. Deutschlandweit lag sie bei etwa 7.040.
Interpretation der Häufigkeitszahl
Es ist zu beachten, dass die Aussagekraft der Häufigkeitszahl dadurch beeinträchtigt wird, dass nur die Straftaten einbezogen werden, die angezeigt oder von der Polizei ermittelt werden. Gerade in Kriminalitätsfeldern mit hohem Dunkelfeld können daher Veränderungen im Anzeigeverhalten schnell zu einer veränderten Häufigkeitszahl führen, ohne dass sich die tatsächliche Kriminalität verändert hat.
Welche Straftaten werden in der PKS abgebildet?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei - etwa durch eine Anzeige - bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten abgebildet, d.h. die Akte wurde nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Es handelt sich damit um eine sogenannte Ausgangsstatistik. Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen auch durch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung beeinflusst werden und neben dem "Hellfeld" stets ein "Dunkelfeld" nicht erfasster Taten bleibt. Hinzu kommt, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik keine Aussage darüber treffen kann, welchen Verlauf das bei den Justizbehörden in Gang gesetzte Verfahren nimmt, ob also letztendlich eine Verurteilung erfolgt. Es sind daher auch Fälle beinhaltet, in denen das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde oder es zu einem Freispruch durch das Gericht gekommen ist.
Welche Straftaten/ Delikte sind in der PKS nicht enthalten?
Laut BKA sind folgende Straftaten nicht enthalten:
- Staatsschutzdelikte
- Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG)
- Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden
- Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze (mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen)
- Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte)
- Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte)