Häufigkeitszahl polizeilich erfasster Straftaten in Deutschland bis 2022
Interpretation der Häufigkeitszahl
Es ist zu beachten, dass die Aussagekraft der Häufigkeitszahl dadurch beeinträchtigt wird, dass nur die Straftaten miteinbezogen werden, die angezeigt oder von der Polizei ermittelt werden. Gerade in Kriminalitätsfeldern mit hohem Dunkelfeld können daher Veränderungen im Anzeigeverhalten schnell zu einer veränderten Häufigkeitszahl führen, ohne dass sich die tatsächliche Kriminalität verändert hat.Welche Straftaten werden in der PKS abgebildet?
Abgebildet werden die im jeweiligen Berichtsjahr der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte. Eine statistische Erfassung erfolgt erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft, es handelt sich also um eine sogenannte Ausgangsstatistik.Welche Straftaten/ Delikte sind in der PKS nicht enthalten?
Laut BKA sind folgende Straftaten nicht enthalten:- Staatsschutzdelikte
- Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG)
- Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden
- Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze (mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen)
- Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte)
- Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte)