Vergewaltigungen in der Schweiz bis 2024
Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz rund 1.090 Vergewaltigungen angezeigt (inkl. Vergewaltigungsversuche). Damit stieg ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr und auf einen Höchststand im betrachteten Zeitraum.
Was gilt als Vergewaltigung?
Die rechtliche Definition von Vergewaltigung ist umstritten und unterscheidet sich von Land zu Land. In der Schweiz wird die Straftat der Vergewaltigung in Artikel 190 des Strafgesetzbuchs behandelt. Dort heißt es: "Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren." Als Vergewaltigung gilt dabei ausschließlich die erzwungene vaginale Penetration. Alle anderen sexuellen Übergriffe sind sexuelle Nötigungen (Artikel 189), können jedoch gleich hart bestraft werden. Gleiches gilt für sexuelle Handlungen gegenüber von vorneherein nicht widerstandsfähigen Personen, die als Schändung (Artikel 191) gewertet werden.
Entwicklung in den Nachbarländern
Auch in den anderen deutschsprachigen Ländern sind Vergewaltigungen laut den aktuellsten verfügbaren Zahlen ein zunehmendes Problem: In Deutschland erreichten sie mit rund 11.900 Fällen im Jahr 2022 ebenso einen Höchststand wie in Österreich 2021 mit circa 1.050. Beim Vergleich dieser Zahlen ist wiederum zu beachten, dass die rechtlichen Definitionen unterschiedlich sind, siehe den vorherigen Absatz.