Polizeilich erfasste Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt bis 2022
Bis 2017 werden Fälle des Widerstandes gegen die Staatsgewalt gemäß §§ 111, 113, 114, 120, 121 StGB abgebildet. Ab 2018 werden Fälle des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf die Staatsgewalt nach §§ 111, 113-115, 120, 121 StGB abgebildet. Der Wert ist daher nur bedingt vergleichbar.
In der Excel-Download-Datei zu dieser Statistik finden Sie alle Jahresangaben ab dem Jahr 1987.