Gerichtliche Verurteilungen in Österreich nach Sanktionen 2023
Im Jahr 2023 wurden in Österreich rund 9.400 bedingte Freiheitsstrafen verhängt, d.h. Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnten. Damit war dies die häufigste Sanktion bei gerichtlichen Verurteilungen; gefolgt von unbedingten Geldstrafen mit etwa 5.830 Verurteilungen.
Als eine bedingte Strafe / bedingte Strafnachsicht wird im österreichischen Strafrecht die Entscheidung eines Gerichts verstanden, eine verhängte Strafe für eine bestimmte Zeit (Probezeit) nicht oder nur zum Teil zu vollstrecken. So wird entweder die gesamte Strafe, oder ein Teil davon bedingt nachgesehen (teilbedingte Strafe). Während der Probezeit hat der Verurteilte die Gelegenheit, das in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Wird er innerhalb der Probezeit nicht rückfällig, wird die Strafe endgültig nachgesehen, d.h. nicht vollstreckt. Spricht ein Gericht keine bedingte Strafnachsicht aus, so wird dies als unbedingte Strafe bezeichnet.