Bürgergeld: Kinder in Bedarfsgemeinschaften mit SGB-II-Bezug 2018 bis 2023
Leistungen nach dem SGB II waren bis zum Jahr 2022 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Zu Beginn des Jahres 2023 sind die Sozialleistungen unter dem Begriff des Bürgergeldes zusammengefasst worden. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus einer oder mehreren Personen, die zusammen leben und wirtschaften. Mindestens eine dieser Personen muss als erwerbsfähig sowie leistungsberechtigt nach dem SGB II gelten. Auch Kinder unter 25 Jahren zählen zu Bedarfsgemeinschaften, wenn sie nicht verheiratet und erwerbsfähig sind sowie ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen (z.B. Unterhaltszahlungen) bestreiten können. Eine Zeitreihe zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften finden Sie hier.