Hartz IV: Kinder in Bedarfsgemeinschaften mit SGB-II-Bezug nach Bundesländern 2020
Das Arbeitslosengeld II (Alg II) stellt die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II dar und wurde durch das Hartz-IV-Gesetz am Anfang des Jahres 2005 mit der Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe neu geschaffen. Das Alg II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Deutschland) mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen nach dem SGB II, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Die Personen in Bedarfsgemeinschaften (Leistungsempfänger des Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld) werden umgangssprachlich oft als Hartz-IV-Empfänger bezeichnet. Siehe auch die Regelsätze von Hartz IV ab Januar 2017 sowie die Entwicklung des Regelsatzes seit dem Jahr 2005.